Europa oder der Rest der Welt: Mit dem BAföG ins Ausland

Immer mehr junge Menschen nutzen die Chance, während der Ausbildung Erfahrungen im Ausland zu sammeln, andere Sprachen und Kulturen kennenzulernen. Ein kleiner Geldbeutel ist dabei zum Glück kein Hinderungsgrund, denn BAföG gibt es auch im Ausland.

Stand: Juli 2024

Zum Praktikum nach Singapur, ein Auslandssemester in Spanien oder ein High-School-Jahr in den USA: Es gibt viele Möglichkeiten für Schülerinnen, Schüler und Studierende, Auslandserfahrung zu sammeln. Was sie dort lernen, prägt oft für das ganze Leben und gibt auch neue Impulse für die berufliche Laufbahn. Allerdings kann so eine Reise – je nach Gastland – auch ganz schön teuer werden. Studiengebühren, Lebenshaltungs- und Reisekosten – da kommt einiges zusammen. Damit jede und jeder die Chance ergreifen kann, über den Tellerrand zu blicken, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland.

Was genau wird gefördert?

In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab:

  • Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
  • Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU gibt es in der Regel bis zu einem Jahr lang BAföG. Das schließt auch bis zu einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstaaten ein.
  • Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen.
  • Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums, Außerhalb der EU ist erforderlich, dass das Praktikum mindestens zwölf Wochen dauert.
  • Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Fach- oder Fachoberschulen können unter Umständen während ihres Auslandsschuljahres BAföG bekommen.

Wie hoch ist die Förderung?

Wer sich für einen Auslandsaufenthalt entscheidet, kann sich dank der finanziellen Förderung durch das BAföG ganz auf Studium oder Praktikum konzentrieren. Denn für die Zeit in der Ferne werden zu den BAföG-Bedarfssätzen folgende Zuschläge gezahlt:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
  • für Reisekosten für Schülerinnen, Schüler und Studierende innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung)
  • für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge

Frühzeitig den Antrag stellen

Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei dem zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Welche Behörde für welchen Staat zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der Weltkarte unten auf dieser Seite.

Ganz wichtig: Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Das erleichtert es dem Auslandsamt, rechtzeitig über den Antrag zu entscheiden. Dann steht einem erfolgreichen Studium oder Auslandsschuljahr und wertvollen Erfahrungen mit Land und Leuten nichts mehr im Weg!

Regionen weltweit

Matthias (22), Student, außereuropäisches Ausland

Matthias (22) studiert im 3. Semester Betriebswirtschaft und besucht für ein Jahr eine Universität in Japan. Er wohnt dort zur Miete bei einer Gastfamilie. Er hat Reisekosten von 2.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von insgesamt 5.000 Euro. Matthias ist grundsätzlich bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Für seinen Auslandsaufenthalt in Japan hat er jedoch eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Schwester Lea geht in die 9. Klasse der Realschule und wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Seine Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 72.900 Euro. Sie zahlt in eine „Riester-Rente“ ein. Sein Vater ist Hausmann.

Louisa (23), Studentin, Stipendium, EU-Ausland

Louisa (23) studiert im 5. Semester Rechtswissenschaften und besucht für ein Jahr eine Universität in Frankreich. Sie wohnt bei einer Gastfamilie zur Miete. Außerdem hat sie Reisekosten von 360 Euro. Louisa erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Stipendium in Höhe von 350 Euro im Monat, das von einer privaten Stiftung finanziert wird. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Louisas Schwester Eva geht in die 9. Klasse des Gymnasiums. Die Mutter ist Hausfrau. Der Vater ist Arbeitnehmer und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 43.200 Euro.